Findet die Dienstleistung der Mitarbeiter vor Ort beim Kunden statt oder stellt der Arbeitgeber Firmenfahrzeuge zur Verfügung (unabhängig davon, ob das Fahrzeug privat oder beruflich benutzt wird), ist es sinnvoll, diesen Faktor nicht nur steuerlich zu berücksichtigen, sondern den weiteren Nutzen der „rollenden Werbeflächen“ wahrzunehmen. Die Fahrzeugbeschriftung kann auffällig, sollte aber nicht zu detailliert sein, da - ähnlich wie bei Plakaten – die Betrachtungszeit der Zielgruppe sehr kurz ist.